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Barrierefreie Websites 2025: Anforderungen, Vorteile und Umsetzung

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret, und wie können Unternehmen die Anforderungen rechtzeitig umsetzen?

1. Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden kann. Das umfasst:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Textalternativen für Bilder).
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss auch ohne Maus möglich sein (z. B. per Tastatur).
  • Verständlichkeit: Klare Sprache und logische Struktur erleichtern die Nutzung.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein
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Manche EU-Unternehmen müssen ihre Websites rechtzeitig anpassen bis zum 28.Juni 2025.

2. Warum ist Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht?

Das BFSG setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) um und zielt darauf ab, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung – eine bedeutende Zielgruppe. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sanktionen wie Bußgelder oder Einschränkungen ihrer digitalen Angebote.

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sanktionen wie Bußgelder oder Einschränkungen ihrer digitalen Angebote.

3. Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind vor allem private Unternehmen aus folgenden Bereichen:

  • Online-Handel (Webshops)
  • Banken und Versicherungen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Anbieter von Personenverkehrsdiensten (z. B. Ticketbuchungssysteme)
  • Hersteller digitaler Produkte wie Apps oder Software

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro) sind teilweise ausgenommen.

4. Kriterien für barrierefreie Websites

Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und umfassen folgende Punkte:

  • Technische Kriterien:
    • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
    • Skalierbare Schriftgrößen und responsives Design
    • Klare HTML-Struktur mit semantischen Elementen (Header, Footer)
  • Inhaltliche Kriterien:
    • Textalternativen für Bilder und Videos (z. B. Untertitel, Audiodeskriptionen)
    • Einfache Sprache und klare Navigation
  • Interaktive Elemente:
    • Tastaturbedienung statt Maussteuerung
    • Barrierefreies Handling von Pop-ups und Formularen.

5. Wie wird eine Website barrierefrei? (Handlungsanweisungen)

Hier sind konkrete Schritte zur Umsetzung einer barrierefreien Website:

  1. Analyse des Ist-Zustands:
    Nutzen Sie Tools wie den BITV-Test oder Wave Accessibility Checker, um Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Erstellung eines Maßnahmenplans:
    • Optimieren Sie Farbkontraste und Schriftgrößen.
    • Implementieren Sie Textalternativen für visuelle Inhalte (Alt-Texte).
    • Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen über die Tastatur bedienbar sind.
  3. Technische Umsetzung:
    • Validieren Sie den HTML-Code gemäß W3C-Standards.
    • Nutzen Sie ARIA-Rollen für komplexe Komponenten wie Slider oder Tabs.
  4. Erklärung zur Barrierefreiheit:
    Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website, die auch ein Feedback-Formular enthält.
  5. Regelmäßige Tests:
    Überprüfen Sie Ihre Website kontinuierlich auf Barrierefreiheit – insbesondere nach Updates oder Relaunches.

6. Vorteile einer barrierefreien Website

Neben der gesetzlichen Pflicht bietet Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen können Ihre Angebote nutzen – das erhöht die Reichweite Ihrer Website.
  • Bessere Nutzererfahrung: Klare Strukturen und einfache Bedienbarkeit kommen allen Nutzern zugute.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft suchmaschinenfreundlicher durch sauberen Code und bessere Strukturierung.
  • Rechtssicherheit: Durch frühzeitige Anpassung vermeiden Sie Sanktionen ab Juni 2025.

Fazit: Jetzt handeln und Barrierefreiheit sicherstellen

Die Umsetzung einer barrierefreien Website mag zunächst aufwendig erscheinen, ist jedoch eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihrer bestehenden Website und planen Sie die notwendigen Anpassungen schrittweise ein. Mit professioneller Unterstützung durch Webentwickler oder Agenturen können Sie sicherstellen, dass Ihre digitale Präsenz den Anforderungen des BFSG entspricht – pünktlich zum Stichtag im Juni 2025!

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen wurden mit bestem Wissen und nach
aktuellem Stand vom 5. Februar 2025 recherchiert. Dennoch kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern, und spezifische Regelungen können je nach Einzelfall variieren. Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Experten oder eine zuständige Behörde.
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